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Im Stau in den Urlaub? Diese Regeln gelten, wenn auf der Straße nichts mehr geht

Auf in die Sommerferien heißt es für viele Menschen mit Schulkindern. Auf vielen Straßen müssen Autofahrende mit langen Staus rechnen. Wenn auf der Straße nichts mehr geht, lassen sich manche Autofahrende schnell verusichern oder zu unüberlegten Manövern hinreißen. Wir erklären, was im Stau erlaubt ist und was nicht.

Grundsätzliche Regeln und Verhaltenstipps im Stau

  • Warnblinkanlage anschalten, wenn man auf ein Stauende zufährt.
  • Rettungsgasse bilden: Beim Anhalten so einordnen, dass eine Rettungsgasse möglich ist. Der ADAC erklärt in einem Video anschaulich, wie jeder auch auf mehrspurigen Straßen den Rettungsstreifen bilden kann. Wer sich nicht daran hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. 
  • Nicht den Seitenstreifen benutzen: Wer vor Stauende noch schnell über den Seitenstreifen zum nächsten Parkplatz fahren will, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen. Denn der Seitenstreifen ist für Pannenfahrzeuge vorgesehen. Nur bei entsprechender Beschilderung darf ein Seitenstreifen von Autofahrenden genutzt werden. 

Das ist im Stau verboten

  • Aussteigen: Im Stau darf nur aus dem Fahrzeug ausgestiegen werden, um eine Unfallstelle zu sichern. 
  • Smartphone-Nutzung: Beim Autofahren gilt "Hände weg vom Smartphone". Diese Regel behält auch im Stau ihre Gültigkeit. Nur wenn der Motor aus ist, kann das Smartphone in die Hand genommen werden. 
  • Rückwärtsfahren oder Wenden: Ist im Stau absolut tabu. Einzige Ausnahme wäre eine Anweisung der Polizei.
  • Durchschlängeln: Motorradfahrende dürfen sich nicht durch einen Stau schlängeln, denn das wäre unzulässiges Rechtsüberholen. Wer die Rettungsgasse dafür nutzt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. 
  • Vorbeifahren auf der rechten Seite kann im Stau unter Umständen zulässig sein, z. B. wenn der Verkehr auf der linken Spur komplett steht oder sich sehr langsam bewegt. 

© Canva/Lolocracio