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Zebrastreifen - das müssen Autofahrende wissen

Den Zebrastreifen, wie der Fußgängerüberweg umgangssprachlich bezeichnet wird, gibt es im Straßenbild bereits seit über sechs Jahrzehnten. Doch welche Regeln und Pflichten gelten am schwarz-weißen Übergang? Vor allem Autofahrende sollten die folgenden Regeln kennen.

Am Zebrastreifen gilt:

  • Fußgänger haben absoluten Vorrang. Motorisierte Verkehrsteilnehmende und Radfahrende müssen dem Fußgängerverkehr, aber auch Rollstuhlfahrenden das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen.

  • Autofahrerinnen und -fahrer sollten sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Zebrastreifen nähern.

  • Das Halten und Parken ist bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen verboten.

  • Bei stockendem Verkehr darf der Zebrastreifen nur befahren werden, wenn darauf nicht gehalten werden muss.

  • Wenn Autofahrende wegen eines auf dem Zebrastreifen fahrenden Radfahrers abbremsen oder halten müssen, ist das eine vermeidbare Behinderung. Diese Radfahrer riskieren ein Bußgeld und tragen bei einem Unfall eine Mitschuld am Geschehen. 

Bei Verstoß drohen Bußgeld und Punkte in Flensburg

Wer mit zu hoher Geschwindigkeit auf einen Zebrastreifen zufährt und so einen Fußgänger am Überqueren der Fahrbahn hindert, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Die gleiche Strafe gilt, wenn an einem Fußgängerüberweg überholt wird. Kommt eine Gefährdung für Personen hinzu, sind 100 Euro fällig. In allen genannten Fällen kommt auch ein Punkt in Flensburg hinzu.