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Begleitetes Fahren: Alle Anforderungen und notwendigen Schritte

Noch vor 18 ans Steuer: das geht dank des Begleiteten Fahrens mit 17 Jahren. Wer noch vor der Volljährigkeit seinen Führerschein machen will, kann dies in den Klassen B und BE tun. Der große Vorteil am Begleiteten Fahren ist, dass die angemeldeten Begleitpersonen Hilfe und Unterstützung für eine Fahranfängerin oder einen Anfänger bieten. 

Vorgaben für die Begleitperson

  • Als Begleitperson für Fahranfänger mit 17 Jahren kommt nur in Frage, wer mindestens 30 Jahre alt ist. Dies wird auch in der Prüfbescheinigung namentlich festgehalten. Spontane Wechsel sind damit nicht möglich, bieten aber Sicherheit.
  • Denn die Begleitperson muss zusätzlich seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) besitzen und darf dann höchstens 1 Punkt in Flensburg haben (bis zum 30.04.2014 in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleiter mit bis zu 3 Punkten bleiben weiterhin zur Begleitung geeignet).
  • Fahrzeuge der Klassen AM und L dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.

Rechtzeitig Antrag stellen und bei Fahrschule anmelden

Wer sich für das Begleitete Fahren interessiert, sollte frühzeitig alle nötigen Anträge stellen und sich bei der Fahrschule anmelden. Denn mit allen Regularien ist eine Ausbildungszeit von 18 Monaten möglich.

Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Eine Anmeldung bei der Fahrschule (ab einem halben Jahr vor dem 17 Geburtstag).
  2. Einen Ausnahmeantrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde stellen: Dieser wird befürwortet, wenn keine Punkte im Verkehrszentralregister vorliegen. Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik haben.
  3. Theoretische Prüfung ablegen: Dies ist drei Monate vor dem 17. Geburtstag möglich.
  4. Praktische Prüfung ablegen: Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die praktische Fahrprüfung abgelegt werden.