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FAQ zu Begleitetem Fahren ab 17 Jahren

Viele Jugendliche und auch ihre Eltern finden das Modell des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren sehr gut. Doch was müssen Jugendliche und ihre Eltern dabei bedenken? Braucht das Familienauto eine besondere Ausstattung und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Wir beantworten die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Begleitetem Fahren. 

Häufig gestellte Fragen zum Begleiteten Fahren

Begleitetes Fahren – was muss man beachten?

Auch beim Führerschein mit 17 gelten die gleichen Vorschriften wie bei einem Führerschein mit 18. Auch beim Begleiteten Fahren erwirbt man automatisch die Fahrerlaubnisse der Klassen M und L. Während der Probezeit und bis mindestens zum 21. Lebensjahr gilt für die jungen Fahrer ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille für Fahranfänger).

Auf einen Blick:

  • Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson
  • Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Grenze und das Drogenverbot.
  • Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern nur als Berater mitfahren.                                           
Welche Fahrerlaubnis kann ausgestellt werden?

Fahrerlaubnis B   

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Fahrerlaubnis BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelan-hängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Erhält man als 17-Jährige/r einen „echten“ Führerschein?

Wer zum 17. Geburtstag die Fahrprüfung erfolgreich abgelegt hat, erhält eine so genannte Prüfbescheinigung. Diese Prüfbescheinigung  gilt in der gesamten Bundesrepublik, aber nicht im Ausland. Fahranfänger sind damit selbst die verantwortlichen Fahrzeugführer.

Was müssen junge Fahrerinnen und Fahrer beachten:

  • Die Prüfbescheinigung und der Personalausweis müssen bei jeder Fahrt mitgenommen werden und vorgezeigt werden.        
  • Mit 18. Jahren erhält man von der Fahrerlaubnisbehörde auf Antrag den gängigen Führerschein. Dieser Antrag sollte drei Monate vor dem 18. Geburtstag gestellt werden.
Was passiert bei Regelverstößen?

Für das Begleitete Fahren gelten die gleichen Regeln auf der Straße wie für alle Fahrerinnen und Fahrer. Wer dagegen verstößt, muss entsprechend mit Folgen rechnen.

Dies können sein:

  • Teilnahme an einem Aufbauseminar: Für das Ableisten einer solchen Nachschulung kann eine Frist gesetzt werden.
  • Schriftliche Verwarnung: Eine solche Verwarnung geschieht oft mit der Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Eine solche wird oft erteilt, wenn man nach einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit weitere Zuwiderhandlungen begangen hat.
  • Entzug der Fahrerlaubnis: Wenn ein Fahrer oder eine Fahrerin nach den beiden oben genannten Punkten wieder gegen die Verkehrsregeln verstößt, kann der Führerschein entzogen werden. Die Probezeit verlängert sich dann um zwei Jahre, wenn eine Nachschulung angeordnet worden ist.
Braucht das genutzte KFZ eine Spezialausrüstung?
  • Grundsätzlich ist jedes Fahrzeug / jede Fahrzeugkombination für das Begleitete Fahren geeignet, die der Klasse B / BE entsprecht.
  • Es sind keine speziellen Um- oder Ausrüstungen vorgeschrieben. Die Ausrüstung des Pkws mit Hilfsmitteln, die Fahrlehrer benutzen, ist nicht nötig.
  • Weil die begleitende Person nur beraten darf, sind auch keine Doppelpedale gestattet.
  • Die Begleitperson kann einen zusätzlichen Innenspiegel abringen, um die Verkehrssituationen besser überblicken zu können.
  • Einige Fahrschulen und Landesverkehrswachten bieten Seminare an, um Begleitpersonen auf die Aufgaben vorzubereiten. Die Teilnahme an diesen ist sinnvoll, aber nicht verpflichtend. 
Ist das KFZ komplett versichert?

Dies ist abhängig davon, ob im Versicherungsvertrag des Fahrzeugs bestimmte Beschränkungen enthalten sind. Wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise im Versicherungsantrag angegeben hat, dass ausschließlich über 23-Jährige mit dem Fahrzeug fahren (um in den Genuss einer günstigeren Versicherungsprämie zu kommen), dann sollte ein 17-Jähriger das Fahrzeug nicht führen. Wird dagegen verstoßen, drohen im Schadensfall Rückforderungen der Versicherungsgesellschaft. Wird ein Fahrzeug zum Begleiteten Fahren eingesetzt, sollte dies dem Versicherer grundsätzlich mitgeteilt werden.

Auf den Versicherungsschutz achten!

Wird beispielsweise das Familienauto zum Begleiteten Fahren eingesetzt, sollte dies grundsätzlich dem Kfz-Versicherer mitgeteilt werden.