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Fahrradstraße - so verhalten Sie sich richtig

Fahrradstraßen sollen Radlerinnen und Radlern eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglichen - und die Verkehrswende voranbringen. In vielen Städten gibt es sie bereits, doch nicht alle Verkehrsteilnehmenden wissen, wie sich auf einer Fahrradstraße regelkonform verhalten können. Insbesondere Auto- und Motorradfahrende müssen achtsam sein. 

Fahrradstraßen sollen den Fahrradverkehr kanalisieren und damit den innerstädtischen Straßenverkehr entlasten. Immer öfter werden aus Seitenstraßen in kurzer Zeit Fahrradstraßen. Wo früher Autos, Motorräder und alle anderen Fahrzeuge unterwegs sein duften, wird durch die typische blaue Fahrbahn nun der Vorrang für das Fahrrad signalisiert. Für Autofahrende bedeutet dies oft: Hier darf nicht mehr gefahren werden, außer ein Zusatzschild erlaubt dies ausdrücklich. 

Diese Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße befahren

  • Nur Fahrräder und E-Scooter, wenn nicht anders ausgeschildert
  • Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen
  • Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h
  • Radverkehr hat Vorrang
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren
  • Rechts vor links, wenn nicht anders ausgeschildert

Fahrradstraße und Pkw - das gilt!

  • Autos und Motorräder sind nur bei entsprechender Beschilderung erlaubt
  • Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h
  • Radverkehr hat Vorrang
  • Keine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrenden
  • Überholen nur mit mind. 1,5m Abstand
  • Rechts vor links, wenn nicht anders ausgeschildert
  • Parken erlaubt, wenn Autoverkehr zugelassen und nicht anders ausgeschildert

Was gilt auf der Fahrradstraße? Die Landesverkehrswacht klärt auf. © Canva/Animaflora