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Mit dem E-Scooter sicher unterwegs

Tretroller mit  Elektroantrieb , die gemeinhin als E-Scooter bezeichnet werden, sind praktisch. Wendig, klein, leicht und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Sie werden daher zumeist im innerstädtischen Bereich oder für den Weg zu oder von Haltepunkten des öffentlichen Nahverkehrs verwendet. Vor und bei der Benutzung eines E-Scooters ist jedoch einiges zu beachten.   

E-Scooter brauchen eine Betriebserlaubnis 

Damit E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen, müssen die Fahrzeuge verschiedene Voraussetzungen erfüllen, die in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) definiert sind.  Neben der Notwendigkeit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und einer Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen müssen E-Scooter folgende wesentlichen Merkmale aufweisen:

  • Bauartbedingte Geschwindigkeit von minimal 6 km/h und maximal 20 km/h
  • zwei unabhängige Bremsen
  • einen weißen Scheinwerfer vorne
  • ein rotes Rücklicht hinten
  • eine helltönende Klingel

Wo darf gefahren werden?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Die Benutzung von Gehwegen, das Befahren von Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist dagegen nicht zulässig und kann mit Bußgeld geahndet werden. Bei Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) bei Einbahnstraßen findet das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“  auch für E-Scooter Anwendung. 

Das Befahren von anderen Verkehrsflächen kann durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde zugelassen werden und wird dann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" bekanntgegeben.

Unabhängig von der genutzten Verkehrsfläche muss grundsätzlich möglichst weit rechts und nicht nebeneinander gefahren werden. Fahrtrichtungswechsel müssen anderen Verkehrsteilnehmenden durch deutliche Handzeichen signalisiert werden.

Wer darf E-Scooter fahren?

Wer mit einem Elektro-Kleinstfahrzeug unterwegs sein möchte, muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung ist dabei nicht erforderlich. Das Fahren mit einem E-Scooter will aber dennoch geübt sein. Nehmen Sie sich daher bitte ausreichend Zeit, um sich mit dem Fahrzeug und seinen Fahreigenschaften in einem verkehrsarmen Bereich vertraut zu machen.

E-Scooter dürfen nur allein benutzt werden. Eine Personenbeförderung - dazu zählt auch die Mitnahme von Kindern - ist verboten.

Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter nicht. Die Verkehrswacht empfiehlt jedoch, sich durch einen Helm zu schützen.  

E-Scooter und Alkohol

Wer glaubt, alkoholisiert E-Scooter fahren zu können  ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, der ist auf dem Holzweg. Denn bei der Fahrt mit dem Elektroroller gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, der handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld, einem einmonatigen Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg rechnen.

Bei 1,1 Promille oder mehr endet die Fahrt mit dem  E-Scooter mit einer Strafanzeige. Eine Straftat kann zudem bereits dann vorliegen, wenn der Fahrer oder die Fahrerin schon ab 0,3 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Für Fahrende unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt auch mit dem E-Scooter die 0,0 Promille-Grenze. Sie dürfen also in keinem Fall unter Alkoholeinweinkung fahren.

Tipps und Hinweise Ihrer Verkehrswacht

  • Achten Sie beim Kauf eines E-Scooters darauf, dass das Fahrzeug eine Straßenzulassung hat
  • Das zulässige Gesamtgewicht der auf dem Markt befindlichen Elektro-Kleinstfahrzeuge variiert deutlich. Achten Sie darauf, dass der E-Scooter mit Eigengewicht und Gewicht des oder der Fahrenden nicht überladen ist.
  • Richten Sie Ihr Fahrverhalten immer auch an den Witterungsbedingungen und den vorherrschenden Fahrbahnverhältnissen aus. Dies gilt insbesondere im Winter. Zur eigenen Sicherheit lieber einmal absteigen und ein Stück schieben.
  • Wichtig: Das richtige Abstellen von E-Scootern. Falsch abgestellte Elektroroller oder einfach herumliegende Leihfahrzeuge sind ein häufiges Ärgernis. Dabei ist das Parken gesetzlich geregelt und die einschlägigen Vorgaben für Fahrräder finden analog Anwendung. E-Scooter dürfen auf Gehwegen abgestellt werden. Allerdings nur dann, wenn andere Verkehrsteilnehmende dadurch nicht behindert werden.

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